KI-Guidelines

KI-Guidelines der Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg, Handelsregister Freiburg HRB 471499, UstID DE162310786, vertreten durch deren Geschäftsführer Heike Discher, Benjamin Discher und Dr. Stephan Tiersch (im Folgenden: Kresse & Discher)

1. Einleitung

Bei Kresse und Discher (K&D) besteht der Bedarf, zur Erstellung von Arbeitsergebnissen Künstliche Intelligenz (KI) einzusetzen. Dabei soll sowohl auf Modelle auf eigenen Servern als auch auf Angebote im Internet zurückgegriffen werden. Bei der Anwendung von KI ist zu gewährleisten, dass Anforderungen an die Informationssicherheit und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dies soll auch durch die verbindlichen Vorgaben in dieser Richtlinie zum Einsatz von KI umgesetzt werden.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Standorte von K&D. Sie verpflichtet alle Beschäftigten von K&D zur Einhaltung der hier festgelegten Vorgaben. Die Nutzung von KI-Tools erfolgt stets im Einklang mit den Werten von K&D: Kreativität, Qualität, Transparenz und ethisches Handeln. Die finale Verantwortung für Inhalte und Ergebnisse liegt beim Menschen, nicht bei der Maschine.

3. Informationen für die Mitarbeitenden

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die grundlegenden Mechanismen und rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-Nutzung verstehen, sind folgende Punkte zur Funktionsweise und rechtlichen Einordnung von KI wichtig:

(1) Grundsätzliche Funktionsweise von KI
KI-gestützte Tools wie ChatGPT, Midjourney, Runway oder ähnliche Systeme erzeugen Inhalte basierend auf Wahrscheinlichkeiten. Das bedeutet, dass der Output das Ergebnis von Mustern ist, die aus riesigen Datenmengen gelernt wurden. KI arbeitet nicht kreativ im menschlichen Sinne. KI liefert keine objektiven oder verifizierten Wahrheiten. Die Ergebnisse können fehlerhaft, ungenau oder sogar widersprüchlich sein. Daher ist ein Quellen- und Faktencheck immer erforderlich.

(2) Urheberrechtliche Aspekte von KI-generierten Inhalten
Inhalte, die durch KI generiert werden, sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Es können Dritten daher keine exklusiven Nutzungsrechte an KI-generierten Inhalten eingeräumt werden. Der vom Mitarbeiter formulierte Prompt (die Eingabe) kann unter Umständen urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn er eine ausreichende Schöpfungshöhe erreicht. Dies bedeutet, dass besonders kreative, individuelle oder komplexe Prompts als eigenständiges Werk geschützt sein können.

(3) Was bedeutet das für unsere Arbeit?

a) Eigenverantwortung für die Nutzung: KI-Inhalte müssen stets auf rechtliche Zulässigkeit überprüft (vgl. Ziffer 5) und nachbearbeitet werden, um sie für unsere Zwecke nutzbar zu machen.

b) Nutzung in Projekten: Es soll vermieden werden, KI-Inhalte unverändert als finalen Bestandteil von Projekten zu übernehmen, ohne vorher sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und die Inhalte den Anforderungen entsprechen.

c) Prompt-Entwicklung: Prompts können rechtlich relevant sein, z.B. weil sie selbst urheberrechtsfähig sein können oder zu Beweiszwecken dienen können. Prompts sollen daher gespeichert oder anderweitig dokumentiert werden, insbesondere in den Fällen, in denen erkennbar oder zumindest naheliegend ist, dass Rechte Dritte von dem Arbeitsergebnis betroffen sein könnten.

4. Vorprüfung vor der Nutzung von KI-Tools von Drittanbietern

(1) In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter KI-Tools von Drittanbieter nutzen bzw. testen möchte, muss eine Vorprüfung vorgenommen werden, in welcher ermittelt wird, ob und welche Risiken bei der Nutzung des Tools vorliegen und ob die Nutzung (rechtlich) zulässig und möglich ist.
Die Vorprüfung erfolgt durch die interne KI Task Force, die zu informieren ist, wenn die Nutzung eines KI-Tools von Drittanbietern beabsichtigt ist.

(2) Das eigenständige Nutzen, Testen und Installieren von KI-Tools von Drittanbietern ist den Mitarbeitern untersagt.

5. Nutzungsverbot / Pflichten

(1) Die Nutzung von KI-Tools ist ausdrücklich untersagt für:

a) Personenbezogene Daten: Es dürfen keine Daten eingegeben werden, die Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen. Eine Ausnahme bilden Tools, die auf K&D-eigenen Servern (=„lokal“) laufen.

b) Vertrauliche Unternehmensdaten: Geschäftsgeheimnisse, interne Strategien oder Kundendaten dürfen nicht über KI-Tools verarbeitet werden. Eine Ausnahme bilden Tools, die auf K&D-eigenen Servern (=„lokal“) laufen. Dabei ist auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung zu achten.

c) Keine Verletzung von Rechten Dritter: Markenrechte, Urheberrechte, Patente und Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden.

d) Unethische oder rechtswidrige Inhalte: Es ist nicht erlaubt, KI zur Erstellung diskriminierender, beleidigender, irreführender oder unethischer Inhalte zu verwenden.

e) Die Bearbeitung von Fotos, auf denen reale Menschen erkennbar sind, sowie entsprechende Audio- und Videoaufnahmen. Eine Ausnahme bilden Tools, die auf K&D-eigenen Servern laufen. Eine weitere Ausnahme bilden Tools, für die ein AVV vorliegt. In jedem Falle bedarf es einer Einwilligung der entsprechenden Personen.

f) Automatisierte Entscheidungen ohne Prüfung: Die finale Verantwortung liegt immer beim Mitarbeiter. KI-generierter Content ist nie als finale Arbeit zu übernehmen und erfordert Nachbearbeitung. KI-generierte Inhalte müssen stets auf Richtigkeit, Plagiate und Qualität geprüft werden. Die Inhalte sollen hierfür mit bekannten und bereits vorhandenen Werken abgeglichen werden, z.B. durch die Nutzung von Suchmaschinen oder weiterer KI.

(2) Die Nutzung von KI-Tools ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen der Anbieter erlaubt.

6. Kennzeichnungs- und Informationspflicht für KI-generierte Inhalte

(1) Eine Kennzeichnungspflicht für ganz oder teilweise mit oder mithilfe von KI generierten Inhalten besteht derzeit weder intern, noch gegenüber dem Kunden, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Sollte eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten oder vom Kunden gewünscht werden, so kommen wir dieser in der dann notwendigen Art und Weise nach.

(2) Kunden werden bei Projekten vor der Nutzung von KI-Anwendungen über den geplanten Einsatz von KI informiert und aufgeklärt, indem darauf sowohl im Rahmen der Beauftragung, als auch via AGB ausdrücklich auf den Einsatz von KI schriftlich hingewiesen wird. Der Kunde muss sich damit einverstanden erklären.

7. Schulungen und Trainings

Die Nutzung von KI-Tools ist an die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen geknüpft. Diese Schulungen decken ab:

a) Technische Grundlagen: Wie funktionieren die zugelassenen KI-Tools?

b) Rechtliche Aspekte: Datenschutz, Urheberrechte, Plagiate und weitere relevante Themen.

c) Ethik und Verantwortung: Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit KI im Einklang mit unseren Unternehmenswerten.

d) Förderung von Bewusstsein über Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden.

8. Ansprechpartner bei Fragen